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Diese Regel der Rentenreform 2026 betrifft viele Rentner und wird häufig erst spät bemerkt

Mit der Aktivrente, der Rentenerhöhung um 4,24 Prozent ab Juli und neuen Freibeträgen treten 2026 mehrere Änderungen in Kraft. Eine zentrale Neuregelung wird von Rentnerinnen und Rentnern besonders häufig übersehen, obwohl sie viele Menschen betrifft.

Älterer Mann liest am Schreibtisch in ruhigem Morgenlicht Unterlagen zur Rentenreform 2026

Viele Bausteine der Rentenreform 2026 greifen schrittweise zwischen Januar 2026 und 2028. Eine Einordnung mit verifizierten Zahlen und offiziellen Quellen.

Wichtig zu wissen: Die Inhalte dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen weder eine Steuerberatung noch eine Renten- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung, an Ihre Krankenkasse oder an eine zugelassene Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für arbeitende Rentnerinnen und Rentner eine neue Steuerregel: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das entspricht einem Jahresbetrag von bis zu 24.000 Euro. Die Steuerbefreiung wirkt zusätzlich zur gesetzlichen Rente und wird automatisch über die Lohnabrechnung berücksichtigt.

Genau diese Regel ist es, die viele Berechtigte zunächst nicht auf dem Schirm haben. Die Aktivrente ist kein eigener Rentenbestandteil, sondern ein steuerlicher Freibetrag, der nur bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung greift. Wer im Ruhestand selbständig ist, einen Minijob ausübt oder eine Beamtenpension bezieht, ist von der Regel ausdrücklich nicht erfasst. Auch der Progressionsvorbehalt fällt für den Freibetrag weg, das heißt, der steuerfreie Betrag erhöht nicht den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen.

2.000 €
monatlicher Freibetrag bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze. Entspricht 24.000 € pro Jahr.
Voraussetzungen und Ausnahmen
  • Begünstigt: Regelaltersgrenze erreicht und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Nicht erfasst: Minijobs, Selbständigkeit, Freiberuflichkeit, Beamtenpensionen
  • Anschlussverbot entfällt: Befristete Verträge beim früheren Arbeitgeber sind nun auch ohne Sachgrund möglich
  • Abrechnung: Freibetrag wird automatisch über die Lohnsteuer angewendet, eine Antragstellung ist nicht erforderlich
  • Sozialabgaben: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben für Beschäftigte bestehen

Rentenerhöhung ab Juli 2026: 4,24 Prozent mehr Bruttorente

Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Das Bundeskabinett hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen, die Deutsche Rentenversicherung hatte den Wert bereits am 5. März 2026 offiziell bestätigt. Der aktuelle Rentenwert steigt damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Die Anpassung liegt deutlich über der ursprünglichen Modellrechnung des Rentenversicherungsberichts, in dem zunächst nur rund 3,73 Prozent prognostiziert worden waren.

Die Erhöhung gilt bundesweit einheitlich und erfasst alle Arten gesetzlicher Renten, darunter Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Sie wird automatisch von der Rentenversicherung umgesetzt. Rentnerinnen und Rentner müssen nichts beantragen und erhalten den höheren Betrag mit der Juli-Zahlung.

Rechenbeispiele zur Anpassung
  • Bruttorente 1.200 Euro: rund 50,88 Euro mehr, neue Bruttorente etwa 1.250,88 Euro
  • Bruttorente 1.500 Euro: rund 63,60 Euro mehr, neue Bruttorente etwa 1.563,60 Euro
  • Bruttorente 1.800 Euro: rund 76,32 Euro mehr, neue Bruttorente etwa 1.876,32 Euro
  • Bruttorente 2.100 Euro: rund 89,04 Euro mehr, neue Bruttorente etwa 2.189,04 Euro

Etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Anpassung. Hintergrund der vergleichsweise hohen Erhöhung ist die spürbar bessere Lohnentwicklung in den Jahren 2024 und 2025, die in die Rentenanpassungsformel einfließt.

Älteres Paar arbeitet konzentriert in heller Werkstatt mit warmem Nachmittagslicht
Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann von der Aktivrente profitieren. Andere Erwerbsformen wie Minijobs oder Selbständigkeit sind ausdrücklich ausgenommen.

Welche Gruppe von welcher Regelung profitiert

Nicht jede Änderung der Rentenreform 2026 trifft jede Rentnerin und jeden Rentner gleichermaßen. Manche Bausteine wirken automatisch, andere setzen eine bestimmte Erwerbssituation oder Lebensphase voraus. Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Gruppen zu.

Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner

Erhalten ab dem 1. Juli 2026 automatisch 4,24 Prozent mehr Bruttorente. Der bisher festgesetzte Rentenfreibetrag bleibt unverändert, eine neue Steuerpflicht entsteht durch die Erhöhung allein nicht.

Neurentnerinnen und Neurentner 2026

Für sie gilt ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent der Bruttorente. Die übrigen 16 Prozent werden als Rentenfreibetrag dauerhaft festgeschrieben. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende, bei 24.696 Euro für gemeinsam Veranlagte.

Arbeitende Rentnerinnen und Rentner

Wer nach der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Minijobs, selbständige Tätigkeit und Beamtenpensionen sind nicht erfasst.

Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner

2026 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 Euro pro Monat. Bis zu diesem Betrag fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner an. Der Freibetrag entspricht einem Zwanzigstel der Bezugsgröße von 3.955 Euro pro Monat.

Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern

Ab dem 1. Januar 2027 greift die Mütterrente III. Pro Kind wird ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt anerkannt, sodass die Erziehungszeit auf drei Jahre angeglichen wird. Die Auszahlungen beginnen voraussichtlich 2028 mit Rückwirkung für 2027.

Vorsorgesparende ab 2027

Mit dem Altersvorsorgedepot tritt zum 1. Januar 2027 eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Kraft. Bestehende Riester-Verträge laufen davon unabhängig weiter.

Welche Regelung ist für Ihre Situation relevant?

Die folgende Liste hilft beim schnellen Einordnen. Sie ersetzt keine individuelle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung, gibt aber einen ersten Überblick darüber, welche Bausteine der Reform die eigene Lebenssituation berühren.

Übersichtliche Schreibtischszene mit Notizbuch, Lesebrille und Kaffeetasse in warmem Licht
Verbindliche Angaben zu Ihrer persönlichen Situation erteilt allein die Deutsche Rentenversicherung. Eigene Bescheide und Lohnabrechnungen bleiben dafür die wichtigste Grundlage.

Was ist beschlossen, was steht noch aus?

Die Rentenreform 2026 setzt sich aus mehreren Gesetzen mit unterschiedlichen Stichtagen zusammen. Der folgende Überblick fasst den parlamentarischen Stand der wichtigsten Bausteine zusammen.

In Kraft
Aktivrente: seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Freibetrag von bis zu 2.000 Euro pro Monat bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze. Anschlussverbot wurde aufgehoben.
Beschlossen
Rentenanpassung 2026: 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026, vom Bundeskabinett bestätigt, Anpassung der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026.
Beschlossen
Haltelinie Rentenniveau: Mindestrentenniveau von 48 Prozent bis 2031 verlängert. Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2026 bei 18,6 Prozent.
Beschlossen
Mütterrente III: vom Bundestag am 5. Dezember 2025 und vom Bundesrat am 19. Dezember 2025 beschlossen. Inkrafttreten am 1. Januar 2027, Auszahlungen voraussichtlich ab 2028 mit Rückwirkung.
Beschlossen
Altersvorsorgedepot: vom Bundestag am 27. März 2026 und vom Bundesrat am 8. Mai 2026 beschlossen. Geplanter Start am 1. Januar 2027. Bestehende Riester-Verträge laufen unabhängig davon weiter.
In Kraft
Mindestlohn und Minijob: Mindestlohn seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Minijob-Grenze 603 Euro pro Monat, Übergangsbereich für Midijobs 603,01 bis 2.000 Euro pro Monat.

Verifizierte Verweise auf offizielle Stellen

Alle in diesem Beitrag genannten Zahlen, Fristen und Statusangaben stammen aus folgenden öffentlichen Quellen. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation erhalten Sie ausschließlich bei den unten genannten Stellen oder bei einer zugelassenen Steuerberatung.

Deutsche Rentenversicherung
Rentenanpassung 2026: Renten steigen im Juli um 4,24 Prozent
deutsche-rentenversicherung.de
Bundesregierung
Renten steigen zum 1. Juli 2026
bundesregierung.de
Bundesfinanzministerium
Aktivrente: Gesetzentwurf zur neuen steuerlichen Regelung
bundesfinanzministerium.de
BMAS
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026
bmas.de
Deutscher Bundestag
Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot
bundestag.de
Deutscher Bundestag
Bundestag beschließt das Rentenpaket (Mütterrente III, Haltelinie)
bundestag.de
Bundesregierung
Gesetzliche Neuregelungen Januar 2026
bundesregierung.de
BMAS
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und Mütterrente III
bmas.de
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Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rentenreform 2026. Sie enthält keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Anlageempfehlungen. Stand der Informationen: 10. Mai 2026. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung, Ihre Krankenkasse oder eine zugelassene Steuerberatung.